Reisebestimmungen
Wenn Sie mit ihrem Tier (Hund, Katze oder Frettchen) ins Ausland fahren wollen, also Deutschland verlassen, sind folgende Punke zu beachten:
- Ausstellung eines EU-Heimtierausweises durch den Tierarzt
- Identifizierung des Tieres durch einen elektronischen Mikrochip (wird vom Tierarzt implantiert)
- Gültige Tollwutimpfung
Für einige EU-Staaten wie Norwegen, Schweden, England, Irland gelten besondere Bestimmungen wie eine Blutuntersuchung zur Tollwut-Antikörperbestimmung
und Wurm- und ggf. Zeckenbehandlung vor Reiseantritt. Außerdem sind Wartezeiten nach der Blutuntersuchung (3 bis 6 Monate) einzuhalten.
Ausführliche Bestimmungen über die einzelnen Länder finden Sie auf der Seite der Firma Intervet